Welche Formen von Psychotherapie gibt es?
Was ist "Verhaltenstherapie"?
Nachdem zur Behandlung psychischer Krankheiten zunächst nur psychiatrische
Verfahren zur Verfügung gestanden hatten, entwickelten sich zu Beginn
des 20. Jahrhunderts erste psychotherapeutische Ansätze.
(Zum Vergleich zwischen psychiatrischen und psychotherapeutischen
Behandlungsformen klicken sie bitte
hier.)
Die damals entwickelten Therapieformen, die Psychoanalyse
und andere tiefenpsychologische Ansätze, kommen noch heute zur Anwendung.
Die Ihnen zugrundeliegenden Gedankengebäude, die bis in unsere Zeit tradiert wurden,
basieren vorwiegend auf subjektiven Erfahrungen und theorien einzelner
Therapeutenpersönlichkeiten der damaligen Zeit, wie insbesondere
Sigmund Freud, Alfred Adler und C. G. Jung.
Die Verhaltenstherapie, die sich seit 1950 entwickelt hat, ist,
im Gegensatz dazu, eine Anwendung der
wissenschaftlichen Psychologie, die sich in der Zwischenzeit als Fach
an den Universitäten etabliert hatte und die begonnen hatte, ihre Theorien über
menschliches Erleben und Verhalten erstmals naturwissenschaftlichen Maßstäben zu
unterziehen und sie durch experimentelle und beobachtende
Methoden zu überprüfen.
Der Begriff "Verhalten" in "Verhaltenstherapie" ist sehr
allgemein zu verstehen. Er umfasst nicht nur das beobachtbare, äußere, sondern
auch das verdeckte, kognitive Verhalten, z. B. die Gedanken,
Vorstellungen, Erinnerungen, Wahrnehmungen und Emotionen.
(Um diesen Aspekt zu betonen, spricht man in diesem Zusammenhang manchmal auch
von "kognitiver Verhaltenstherapie"
oder "kognitiver Therapie".) - Nahezu alle Lebensäußerung
eines Menschen sind somit als "Verhalten"
anzusehen, auch die Symptome einer psychischen Störung, etwa das
selbstanklagende Grübeln eines Depressiven.
In einer Verhaltenstherapie
wird nach Erklärungen dafür
gesucht, wie das Problemverhalten des Patienten entstanden ist und durch welche
Faktoren es weiter aufrechterhalten wird. Um problematische Verhaltensmuster zu unterbrechen
und günstigere einzuüben steht eine Vielzahl von therapeutischen Techniken und Verfahren zur Verfügung.
Patient und Therapeut bilden dabei ein Team. Der Patient steuert sein Wissen über seine aktuellen und
vergangenen Lebensumstände, sein Handeln, seine Gedanken und Gefühle bei; der Therapeut stellt sein
psychologisches und psychotherapeutisches Fachwissen
und seine Erfahrung zur Verfügung.
Von ihren Anfängen in den 50er Jahren, in denen es vor allem um die Behandlung von Phobien
und anderen Angststörungen ging, hat sich die Verhaltenstherapie weit entfernt;
sie umfasst heute psychologische Störungsmodelle und Behandlungsmethoden zu
nahezu allen psychischen Störungen. Da die Verhaltenstherapie nicht durch eine
bestimmte Ideologie oder ein bestimmtes Menschenbild beschränkt ist, ist sie
integrationsfähig. Methoden, die aus anderen Therapieformen, etwa der
(systemischen) Familientherapie, dem Psychodrama oder der
Gestalttherapie, stammen, können problemlos in einen verhaltenstherapeutischen Therapieverlauf eingebettet
werden.
Was ist "Hypnotherapie"?
Was geschieht bei der Hypnose?
"Klinische Hypnose" (oder "Hypnotherapie") bedeutet die Nutzung von Trancephänomenen
für die Zwecke der Psychotherapie und ist von der Bühnen- oder Show-Hypnose zu unterscheiden.
Die Trance ist ein Bewusstseinszustand, so wie das Wachen und das Schlafen. Man könnte sagen: Wenn das Wachen dem Tag entspricht
und das Schlafen der Nacht, dann entspricht die Trance der Dämmerung. -
Trance tritt nicht nur in der Hypnose auf. Fast jeder tagträumt gelegentlich, "guckt ein Loch in die Luft"
oder stellt nach einer Autofahrt auf einer gut bekannten Strecke mit Erstaunen fest, dass die Fahrtzeit wie im Flug
vergangen und er selbst irgendwo ganz weit weg gewesen ist. - Eine erhöhte, nach innen gerichtete Aufmerksamkeit
bei gleichzeitiger Ausblendung anderer Erlebnisinhalte, eine verzerrte Wahrnehmung der Zeit, gesteigertes Erinnerungs- und
Vorstellungsvermögen, gesteigerte Kreativität, eine Annäherung des geistigen Geschehens an das des Traums und ein
teilweises oder vollständiges, nachträgliches Vergessen des in solchen Zuständen Erlebten sind Trance-Kennzeichen,
die fast jedem geläufig sind.
Normalerweise wird Trance-Erlebnisse keine große Bedeutung beigemessen; wer tagträumt, gilt als abgelenkt und "nicht
bei der Sache"; in der Hypnose hingegen stehen diese Erlebnisse im Mittelpunkt des Interesses. Der Hypnotisierte kann mitteilen, was er
in der Trance erlebt. Der Hypnotiseur versucht, diese Trance nachzuvollziehen und nimmt gegebenenfalls Einfluss im Sinne
des Übungszwecks. - Die Möglichkeit, über das in Trance Erlebte unmittelbar zu kommunizieren,
mag der Grund sein, warum Hypnose oft als eine außergewöhnliche (mitunter sehr faszinierende) neue Erfahrung erlebt wird.
Dass die Trance ein großes Heilungspotential besitzt, ist in fast allen Kulturen seit der Frühgeschichte bekannt.
Sie hilft uns, negative Gefühle zu verarbeiten, Streß abzubauen oder zu entspannen. Sie kann erwiesenermaßen die Schmerzverarbeitung
und die Heilung körperlicher Krankheiten
begünstigen, ermöglicht uns, unsere Gefühle und Bedürfnisse unmittelbarer wahrzunehmen, uns auf neue Lebensziele
auszurichten und uns innerer Kräfte zu besinnen. Viele psychotherapeutische Ziele lassen sich unter Hypnose schneller
und leichter erreichen, als im Wachzustand. Z, B. bedürfen Verhaltensänderungen oftmals geringerer
Willensanstrengung und die Auseinandersetzung mit belastenden Erinnerungen kann aus einer schützenden Distanz erfolgen,
weshalb sich Hypnose insbesondere hervorragend zur Trauma-Therapie eignet.
Was ist "Klientenzentrierte Gesprächspsychotherapie?"
Die klientenzentrierte Gesprächspsychotherapie, auch Gesprächs-(psycho-)therapie,
non-direktive oder Personzentrierte Psychotherapie genannt, ist eine Therapieform der Humanistischen
Psychologie und hat sich aus
tiefenpsychologischen Ansätzen entwickelt.
Sie berücksichtigt besonders die emotionalen Aspekte des Verhaltens und wird
damit der zentralen Rolle gerecht, die die Gefühle im Zusammenspiel mit anderen psychischen
Phänomenen spielen.
Die Haltung des Gesprächstherapeuten gegenüber dem Patienten ist gekennzeichnet durch:
• Positive Wertschätzung
• Empathie (Einfühlendes Verstehen)
• Kongruenz (Echtheit, Wahrhaftigkeit)
Bekomme ich die Psychotherapie bezahlt?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen auf Antrag die Kosten für Psychotherapie im Umfang von bis zu 80 Sitzungen, einschließlich der Kosten für Hypnose-Übungen, die im Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung durchgeführt werden. Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, wie die Krankenkassen über Therapieanträge entscheiden, lesen Sie bitte hier nach.
Auch private Krankenversicherungen übernehmen meist die Kosten einer Psychotherapie. Allerdings kommt es dabei grundsätzlich auf die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft an. Je nach Tarif kann der Versicherungsschutz besser, aber auch schlechter sein, als bei gesetzlich krankenversicherten. Manchmal gibt es Beschränkungen hinsichtlich der Zahl der Sitzungen, die insgesamt oder jährlich erstattet werden. Um ganz sicher zu gehen, rufen Sie Ihre Krankenversicherung an; einen groben Überblick über die Versicherungsbedingungen verschiedener Gesellschaften finden Sie auch auf der Website des Berufsverbandes Deutscher Psychologen (BDP)"
Als Beihilfe-Berechtigter werden sie ähnlich gut mit Psychotherapie versorgt, wie als gesetzlich Krankenversicherter. Es können ebenfalls bis zu 80 Sitzungen Verhaltenstherapie bezahlt werden. Davon werden die ersten fünf Sitzungen antragsfrei erstattet; sie müssen nur die Rechnung einreichen. Die weiteren Sitzungen müssen beantragt werden. Ihre private Zusatzversicherung wird in aller Regel den Entscheidungen der Beihilfestelle folgen und ihren Kostenanteil an den von der Beihilfestelle genehmigten Sitzungen übernehmen.
Therapieanträge müssen teilweise von mir eingehend inhaltlich begründet werden. Wenn Sie sich fragen, wie dabei Ihre vertraulichen Informationen gegenüber der Krankenkasse geschützt
bleiben, lesen Sie bitte
hier nach.
Kann ich auch Psychotherapie für mein Kind bekommen?
Bin ich alt genug, um eine Psychotherapie zu bekommen?
Ich, als Psychologischer Psychotherapeut, behandle ausschließlich volljährige Personen. Es gibt aber auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Adressen von kassenzugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können Sie von der
Kassenärztlichen Vereinigung (KVSH) erfahren.
Was ist ein "Psychologe", ein "Psychotherapeut", ein "Psychiater"?
Als "(Diplom-)Psychologe" (Dipl.-Psych.) wird bezeichnet, wer ein Universitätsstudium der Psychologie abgeschlossen hat.
Wenn er darüberhinaus eine mehrjährige psychotherapeutische Zusatzausbildung absolviert, kann ein Diplompsychologe eine
staatliche Approbation zum "Psychologischen Psychotherapeuten" erhalten.
Ein "Psychiater" ist, im Unterschied dazu, ein Facharzt (so wie
ein Internist oder ein Augenarzt), hat also Medizin studiert, eine ärztliche Approbation
erworben und sich als solcher auf den Bereich der psychischen Störungen spezialisiert. Gleiches gilt für den
"Neurologen", den "Facharzt für
Psychotherapie und Psychosomatik" und auch für Haus- und Fachärzte mit dem
Zusatztitel "Psychotherapie".
Die Klientel von Psychologischen Psychotherapeuten und Psychiatern
überschneidet sich. Die beiden
Berufsgruppen unterscheiden sich jedoch in ihrer
wissenschaftlichen Vorbildung und gehen psychische Störungen aufgrund dessen recht
unterschiedlich an: Der Mediziner begreift eine psychische Störung als einen vom Gesunden abweichenden körperlichen Zustand, z. B. als Mangel
an Botenstoffen im Gehirn; die Behandlung zielt auf die
Normalisierung dieses Zustandes ab und besteht zumeist in der Verabreichnung bestimmter Psychopharmaka.
Der Psychologe hingegen versteht eine psychische Störung als ein System von Verhaltens- und Erlebensweisen, äußeren Umständen,
familiären Einflüssen usw., die sich in ungünstiger Weise gegenseitig bedingen; die Behandlung besteht in therapeutischen Gesprächen und Übungen, die es dem
Patienten ermöglichen, Einsicht in diese Zusammenhänge zu erlangen und die problematischen Verhaltensaspekte in den Griff zu bekommen.
(Näheres dazu: Bitte hier klicken.)
Dies setzt eine wesentlich höhere Bereitschaft zur Mitarbeit
und zur Auseinandersetzung mit der eigenen Person und dem eigenen Verhalten voraus, als eine medizinische Behandlung.
Im Einzelfall kann es erforderlich sein, vor oder während einer Psychotherapie auch eine
psychiatrische Behandlung durchzuführen.
Was genau muss ich tun, um eine Psychotherapie zu bekommen?
Muss ich über einen Arzt gehen, um Psychotherapie zu bekommen?
Falls Sie gesetzlich krankenversichert sind: Vereinbaren Sie zunächst telefonisch unter 04371 / 88 94 656 einen Termin für eine "Psychotherapeutische Sprechstunde". Diese ist für Sie unverbindlich und die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Ich benötige nur Ihre Krankenversichertenkarte, eine Überweisung ist nicht erforderlich. Die Teilnahme an einer psychotherapeutischen Sprechstunde ist Voraussetzung für den Beginn einer ambulanten Psychotherapie.
In dieser Sprechstunde würde ich mit Ihnen klären, ob bei Ihnen eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt; gegebenenfalls würde ich Ihnen eine Diagnose stellen, die Möglichkeit einer Behandlung in meiner Praxis mit Ihnen erörtern und/oder Ihnen andere ambulante oder (teil-)stationäre psychotherapeutisch/psychiatrische Behandlungsmöglichkeiten empfehlen.
Wenn Sie sich für eine Psychotherapie bei mir entscheiden und wenn - eventuell nach einer längeren Wartezeit - ein Therapieplatz für Sie freigeworden ist, müssen Sie einmal einen Arzt (z.B. ihren Hausarzt) aufsuchen, der dann einen sogenannten "Konsiliarbericht" über Sie erstellt. Darin führt der Arzt medizinische Aspekte auf, die für die Psychotherapie von Bedeutung sind. Der Konsiliarbericht muss ihrem ersten Therapieantrag beiliegen. Das Antragsformular lege ich Ihnen vor, wenn Sie bei mir in der Praxis sind und reiche den Therapieantrag dann für Sie bei der Krankenkasse ein.
Falls Sie privatversichert
sind, sollten Sie sich bei Ihrer Krankenversichererung über das genaue Vorgehen erkundigen, da es von Versicherer zu Versicherer variiert.
(Bitte lesen Sie auch
hier nach.)
In der Regel werden Ihnen aber die ersten fünf Therapiessitzungen antragsfrei erstattet. Für weitere Sitzungen
ist dann meist eine mehr oder weniger umfangreiche Beantragung und eine Untersuchung oder Bescheinigung eines Arztes erforderlich.
Falls Sie beihilfeberechtigt (und privat zusatzversichert) sind, können Sie unmittelbar bei mir anrufen, um einen Termin zu vereinbaren, denn die Beihilfestelle erstattet Ihnen zunächst bis zu fünf Sitzungen antragsfrei; Sie müssen dazu nur die Rechnung einreichen. Wenn mehr als fünf Sitzungen erforderlich werden, müssen sie von mir zuvor beantragt und von der Beihilfestelle genehmigt werden. Dazu ist auch eine Bescheinigung eines Arztes, ein sog. Konsiliarbericht, einzureichen, den Sie beschaffen müssten. Er dient dazu, medizinische Faktoren zu erfassen, die mit Ihrer psychischen Problematik in Zusammenhang stehen, und medizinische Gegenanzeigen auszuschließen.
Therapieanträge müssen teilweise von mir eingehend inhaltlich begründet werden. Wenn Sie sich fragen, wie dabei Ihre vertraulichen Informationen gegenüber der Krankenkasse geschützt
bleiben, lesen Sie bitte
hier nach.
Wie lang muss ich auf einen Therapieplatz warten?
Wie verhält es sich mit der Warteliste?
In vielen Fällen werde ich Ihnen nicht sofort einen Therapieplatz anbieten können. Ich führe eine Warteliste, auf die Sie sich jederzeit - vorzugsweise telefonisch unter 04371 / 88 94 656 - anmelden können. Dies ist für Sie völlig unverbindlich und Sie können sich selbstverständlich auch parallel auf Wartelisten anderer Psychotherapeuten aufnehmen lassen.
Ich vergebe die Therapieplätze fast ausnahmslos in der Reihenfolge der Anmeldungen. Die Wartezeit ist daher nicht sicher vorherzusagen; eine grobe Schätzung der aktuellen Wartezeit können Sie jeweils der Ansage meines Anrufbeantworters entnehmen.
Wann und wie oft würden die Therapiessitzungen stattfinden?
Wie lange dauert eine Therapiessitzung?
Kann ich auch abends Termine bekommen?
Therapiessitzungen sind während meiner Praxisöffnungszeiten, montags bis freitags zwischen 9:00 und 20:00 möglich, wobei die Termine in den
Abendstunden meist etwas knapper sind.
Es sind Therapie-Sitzung von 50, 75 oder 100 Minuten Dauer möglich.
Die Abstände zwischen den Sitzungen können recht frei gewählt und am Bedarf ausgerichtet werden. Üblich sind zu Therapiebeginn wöchentliche Abstände,
im weiteren Verlauf erweisen sich oft mehrwöchige Abstände als sinnvoll. Auch Therapiepausen von bis zu einem halben Jahr sind möglich.
Andererseits können, z. B. in Krisensituationen, vorübergehend auch mehrere Sitzungen pro Woche durchgeführt werden.
Findet die Therapie in einer Gruppe statt?
Wer nimmt an den Therapiessitzungen teil?
Ich führe keine Gruppen-, sondern nur Einzeltherapien
durch. Manchmal kann es allerdings sinnvoll sein, eine dritte Person zu einzelnen Therapiessitzungen einzuladen,
etwa einen Lebenspartner, ein Kind oder einen Elternteil. Dies würde aber nur geschehen, wenn Sie damit einverstanden sind und mich dazu von meiner Schweigepflicht gegenüber dieser Person
entbinden.
Wer erfährt, was ich in den Therapiessitzungen sage?
Wie verhält es sich mit der Schweigepflicht?
Als Psychologischer Psychotherapeut unterliege ich der
Schweigepflicht. Diese gilt insbesondere gegenüber Angehörigen des Patienten,
gegenüber anderen Behandlern und gegenüber der Krankenkasse. (Wenn Sie genauer wissen wollen,
welche Informationen Ihre Krankenkasse über Sie erfährt, lesen Sie bitte
hier
nach.) Zudem habe
ich ein Zeugnisverweigerungsrecht, dass es mir erlauben würde, in einer
Gerichtsverhandlung, in der ein Patient angeklagt ist, die Aussage zu verweigern.
Dabei gibt es folgendes zu beachten:
In machen Fällen würde ich einem Patienten vorschlagen, mich von der Schweigepflicht gegenüber bestimmten Personen zu entbinden, damit ich z. B. mit einem mitbehandelnden Arzt oder vorbehandelndem Psychotherapeuten über seinen Fall sprechen kann oder, um Angehörige, Partner oder andere Personen zu einzelnen Therapie-Sitzungen einladen zu können.
In manchen Situationen muss ich der Krankenkasse oder -versicherung, die die Therapiekosten trägt, inhaltlich über eine Psychotherapie berichten (z. B. bei Anträgen auf Therapieverlängerung). Ein solcher Bericht wird dann aber nicht von einem Krankenkasse-Angestellten gelesen, sondern wird von der Kasse an einen unabhängigen Gutachter weitergeleitet. Dieser wiederum erfährt weder aus dem Bericht, noch von der Krankenkasse den Namen des Patienten, sondern nur eine Chiffre-Nummer.
Um als Psychotherapeut nicht eigenen Voreingenommenheiten und Wahrnehmungsverzerrungen zu erliegen, ist es notwendig, sich regelmäßig einer Supervision zu unterziehen. "Supervision" bedeutet, dass ein Psychotherapeut Fachkollegen von seinen Therapien berichtet und sich Rückmeldungen dazu einholt. - Ich biete meinen Patienten an, mich zum Zweck der Supervision von meine Schweigepflicht gegenüber den anderen Teilnehmern meiner kollegialen Supervisionsgruppe zu entbinden. Sofern er zustimmt, kann ich gegebenenfalls die Unterstützung der Supervisionsgruppe für seine Therapie nutzen; gerade, wenn Schwierigkeiten in einem Therapieprozess auftreten, kann dies oft wichtige Impulse liefern. Es bleibt aber in jedem Fall gewährleistet, dass keine Informationen über Patienten aus der Supervisionsgruppe herausdringen und die Zustimmung des Patienten ist, wie gesagt, freiwillig.
Wie entscheidet die Krankenkasse über Therapieanträge?
Was erfährt die Krankenkasse über mich?
Viele Therapieanträge werden von den Krankenkassen rasch und ohne inhaltliche Prüfung genehmigt. Nur wenn eine Therapie über die 24. Therapiesitzung hinaus fortgesetzt werden soll oder wenn binnen 2 Jahren nach dem Ende einer Psychotherapie eine weitere beantragt wird, überträgt die Krankenkasse die Entscheidung einem krankenkassenübergreifend und krankenkassenunabhängig arbeitenden Gutachter. (Dabei handelt es sich nicht um den Medizinischen Dienst (MDK) der Krankenkasse.) Der Gutachter entscheidet auf Grundlage eines Fallberichtes, in dem ich ihm eingehend über das Störungsbild, den Therapieverlauf und die Therapieplanung berichten muss und dazu auch vertrauliche Informationen des Patienten preisgeben muss. Jedoch erfährt der Gutachter nicht die Identität des Patienten; in meinem Bericht ist der Name des Patienten durch eine Chiffre ersetzt. Es ist auch sichergestellt, dass nicht Angestellte der Krankenkasse bzw. Beihilfestelle den Bericht lesen. Diese erfahren nur die Diagnose und die Anzahl der beantragten Sitzungen.
Ferner muss ich dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (jedoch nicht der Krankenkasse selbst) inhaltlich über Psychotherapien Auskunft geben, wenn dieser mich aus begründetem Interesse dazu auffordert. Dies geschieht z.B. häufig bei längerem Krankengeldbezug.
Was passiert in den Therapiesitzungen?
Die Grundlage einer jeden psychotherapeutischen Behandlung ist das therapeutische Gespräch.
Ergänzend dazu können in
manchen Therapie-Sitzungen auch Hypnosen und andere therapeutische Übungen durchgeführt werden, z. B.
Rollenspiele.