Hier finden Sie Antworten 
auf einige häufig gestellte Fragen 
zur Psy­cho­therapie








Welche Formen von Psy­cho­the­ra­pie­ gibt es?

Was ist "Ver­hal­tens­the­ra­pie­"?

Nach­dem zur Behand­lung psy­chi­scher Krank­heiten zunächst nur psy­ch­iatrische Verfahren zur Verfü­gung gestan­den hatten, ent­wickel­ten sich zu Beginn des 20. Jahr­hun­derts erste psycho­the­ra­peu­tische An­sätze. (Zum Vergleich zwischen psy­ch­iatri­schen und psycho­therapeu­tischen Behand­lungs­formen klicken sie bitte hier.) Die damals ent­wickelten The­ra­pie­­formen, die Psycho­analyse und andere tiefen­psycho­logische Ansätze, kommen noch heute zur An­wendung. Die Ihnen zu­grun­de­liegenden Gedanken­gebäude, die bis in unsere Zeit tradiert wurden, basieren vor­wie­gend auf subjek­tiven Er­fahrun­gen und theo­rien einzel­ner The­ra­peuten­persönlich­keiten der damaligen Zeit, wie ins­beson­dere Sigmund Freud, Alfred Adler und C. G. Jung.
Die Ver­hal­tens­the­ra­pie­, die sich seit 1950 entwickelt hat, ist, im Gegen­satz dazu, eine An­wendung der wissen­schaft­lichen Psycho­logie, die sich in der Zwischen­zeit als Fach an den Uni­ver­si­täten etabliert hatte und die begonnen hatte, ihre Theo­rien über mensch­liches Er­leben und Ver­halten erst­mals natur­wissen­schaftlichen Maßstäben zu unter­ziehen und sie durch experimentelle und beob­ach­tende Methoden zu über­prüfen.
Der Begriff "Ver­hal­ten" in "Ver­hal­tens­the­ra­pie­" ist sehr all­gemein zu ver­stehen. Er umfasst nicht nur das be­obacht­bare, äußere, sondern auch das ver­deckte, kognitive Ver­hal­ten, z. B. die Gedanken, Vor­stellungen, Erinner­ungen, Wahrneh­mungen und Emotionen. (Um diesen Aspekt zu betonen, spricht man in diesem Zu­sammen­hang manch­mal auch von "kognitiver Ver­hal­tens­the­ra­pie­" oder "kognitiver The­ra­pie­".) - Nahezu alle Lebens­äußerung eines Men­schen sind somit als "Ver­hal­ten" anzu­sehen, auch die Symptome einer psychi­schen Störung, etwa das selbst­anklagende Grübeln eines De­pres­si­ven.
In einer Ver­hal­tens­the­ra­pie­ wird nach Er­klärun­gen dafür gesucht, wie das Problem­ver­halten des Patien­ten ent­stan­den ist und durch welche Fak­to­ren es weiter auf­recht­er­hal­ten wird. Um pro­ble­ma­tische Ver­hal­tens­muster zu un­ter­brechen und günsti­gere ein­zu­üben steht eine Viel­zahl von the­ra­peu­tischen Tech­niken und Ver­fahren zur Ver­fügung. Patient und The­ra­peut bilden dabei ein Team. Der Patient steuert sein Wissen über seine aktuellen und ver­gange­nen Lebens­um­stände, sein Handeln, seine Gedanken und Ge­fühle bei; der The­ra­peut stellt sein psycho­logisches und psycho­the­ra­peuti­sches Fachwissen und seine Erfahrung zur Verfügung. 
Von ihren Anfängen in den 50er Jahren, in denen es vor allem um die Behan­dlung von Phobien und anderen Angst­störungen ging, hat sich die Ver­hal­tens­the­ra­pie­ weit entfernt; sie umfasst heute psycho­lo­gische Störungs­modelle und Be­hand­lungs­metho­den zu nahezu allen psychischen Störungen. Da die Ver­hal­tens­the­ra­pie­ nicht durch eine bestimmte Ideologie oder ein bestimmtes Menschen­bild beschränkt ist, ist sie inte­grations­fähig. Methoden, die aus anderen The­ra­pie­­formen, etwa der (systemischen) Familienthe­ra­pie­, dem Psycho­drama oder der Gestalt­the­ra­pie­, stammen, können problemlos in einen ver­hal­tens­the­ra­peu­tischen The­ra­pie­ver­lauf einge­bettet werden.


Was ist "Hypnothe­ra­pie­"?

Was geschieht bei der Hypnose?

"Klinische Hyp­nose" (oder "Hypno­the­ra­pie­") be­deu­tet die Nutzung von Trance­phänome­nen für die Zwecke der Psycho­the­ra­pie­ und ist von der Bühnen- oder Show-Hypnose zu unter­scheiden.
Die Trance ist ein Bewusst­seins­zustand, so wie das Wachen und das Schlafen. Man könnte sagen: Wenn das Wachen dem Tag entspricht und das Schla­fen der Nacht, dann ent­spricht die Trance der Dämmer­ung. - Trance tritt nicht nur in der Hypnose auf. Fast jeder tag­träumt gele­gent­lich, "guckt ein Loch in die Luft" oder stellt nach einer Auto­fahrt auf einer gut be­kannten Strecke mit Er­stau­nen fest, dass die Fahrt­zeit wie im Flug ver­gangen und er selbst irgend­wo ganz weit weg gewe­sen ist. - Eine er­höhte, nach innen geric­htete Auf­merk­sam­keit bei gleic­hzeitiger Aus­blendung anderer Erlebnis­inhalte, eine ver­zerrte Wahr­nehmung der Zeit, gestei­gertes Erinner­ungs- und Vor­stellungs­ver­mögen, gestei­gerte Kreati­vität, eine An­näherung des gei­stigen Ge­sche­hens an das des Traums und ein teil­weises oder voll­ständiges, nach­trägliches Ver­gessen des in solchen Zu­ständen Er­leb­ten sind Trance-­Kenn­zeichen, die fast jedem geläu­fig sind.
Normaler­weise wird Trance-­Er­leb­nisse keine große Be­deu­tung bei­ge­messen; wer tag­träumt, gilt als abge­lenkt und "nicht bei der Sache"; in der Hypnose hin­gegen stehen diese Er­lebnisse im Mittel­punkt des Inter­esses. Der Hypno­ti­sier­te kann mit­teilen, was er in der Trance erlebt. Der Hypno­tiseur ver­sucht, diese Trance nachzu­voll­ziehen und nimmt gege­benen­falls Ein­fluss im Sinne des Übungs­zwecks. - Die Mög­lich­keit, über das in Trance Er­lebte un­mittel­bar zu kommu­ni­zieren, mag der Grund sein, warum Hypnose oft als eine außer­gewöhn­liche (mit­unter sehr faszinie­rende) neue Erfahr­ung erlebt wird.
Dass die Trance ein großes Hei­lungs­potential besitzt, ist in fast allen Kul­tu­ren seit der Früh­geschich­te bekannt. Sie hilft uns, nega­tive Ge­fühle zu ver­arbeiten, Streß abzu­bauen oder zu ent­spannen. Sie kann erwie­sener­maßen die Schmerz­ver­arbeitung und die Heilung körper­licher Krank­heiten be­günstigen, ermög­licht uns, un­sere Ge­fühle und Bedürf­nisse un­mittel­barer wahr­zunehmen, uns auf neue Lebens­ziele auszu­richten und uns innerer Kräfte zu be­sinnen. Viele psycho­thera­peutische Ziele lassen sich unter Hypnose schneller und leichter erreichen, als im Wach­zustand. Z, B. be­dürfen Ver­hal­tens­änderungen oft­mals ge­ringerer Willens­anstrengung und die Aus­ein­ander­setzung mit be­lastenden Erinner­ungen kann aus einer schützen­den Distanz erfolgen, weshalb sich Hypnose ins­besondere hervor­ragend zur Trauma-The­ra­pie­ eignet.


Was ist "Klientenzentrierte Ge­sprächspsy­cho­the­ra­pie­?"

Die klienten­zentrier­te Ge­sprächs­psycho­the­ra­pie­, auch Ge­sprächs-­(psycho-)­the­ra­pie­, non-­direk­tive oder Person­zentrierte Psycho­the­ra­pie­ genannt, ist eine The­ra­pie­­form der Huma­nist­ischen Psycho­logie und hat sich aus tiefen­psycho­lo­gischen An­sätz­en ent­wickelt. Sie berück­sich­tigt be­son­ders die emotio­nalen Aspekte des Ver­haltens und wird damit der zentra­len Rolle ge­recht, die die Ge­fühle im Zusammen­spiel mit anderen psychi­schen Phäno­menen spielen.
Die Haltung des Ge­sprächsthe­ra­peuten gegenüber dem Patienten ist gekennzeichnet durch:
• Positive Wertschätzung
• Empathie (Einfühlendes Verstehen)
• Kongruenz (Echtheit, Wahrhaftigkeit)


Bekomme ich die Psy­cho­the­ra­pie­ bezahlt?

The­ra­pie­anträge müssen teil­weise von mir ein­gehend inhalt­lich be­grün­det werden. Wenn Sie sich fragen, wie dabei Ihre ver­traulichen In­forma­tionen gegen­über der Kran­ken­kasse ge­schützt bleiben, lesen Sie bitte hier nach.


Kann ich auch Psy­cho­the­ra­pie­ für mein Kind bekommen?

Bin ich alt genug, um eine Psy­cho­the­ra­pie­ zu bekommen?

Ich, als Psy­cho­lo­gi­scher Psy­cho­the­ra­peut, behandle aus­schließ­lich voll­jährige Per­so­nen. Es gibt aber auch Kinder- und Jugend­lichenpsy­cho­the­ra­peuten. Adressen von kassen­zuge­lassenen Psycho­lo­gi­schen Psy­cho­the­ra­peuten und Kinder- und Jugend­lichen­psy­cho­the­ra­peuten können Sie von der Kassen­ärzt­lichen Ver­eini­gung (KVSH) er­fahren.


Was ist ein "Psychologe", ein "Psy­cho­the­ra­peut", ein "Psy­ch­iater"?

Als "(Diplom-)Psy­cho­loge" (Dipl.-Psych.) wird be­zeich­net, wer ein Univer­sitäts­studium der Psycho­logie ab­ge­schlossen hat. Wenn er darüber­hinaus eine mehr­jährige psy­cho­the­ra­peu­tische Zusatz­ausbildung absol­viert, kann ein Diplom­psy­cho­lo­ge eine staat­liche Approbation zum "Psycho­lo­gischen Psy­cho­the­ra­peuten" er­halten. Ein "Psy­ch­iater" ist, im Unter­schied dazu, ein Fach­arzt (so wie ein Inter­nist oder ein Augen­arzt), hat also Medizin studiert, eine ärzt­liche Approbation er­wor­ben und sich als solcher auf den Be­reich der psychi­schen Stö­run­gen speziali­siert. Gleiches gilt für den "Neuro­logen", den "Fach­arzt für Psycho­the­ra­pie­ und Psycho­somatik" und auch für Haus- und Fachärzte mit dem Zusatz­titel "Psycho­the­ra­pie­".
Die Klientel von Psycho­logischen Psycho­thera­peu­ten und Psy­ch­iatern über­schnei­det sich. Die beiden Berufs­gruppen unter­scheiden sich jedoch in ihrer wissen­schaft­li­chen Vor­bildung und gehen psy­chi­sche Störungen auf­grund dessen recht unter­schiedlich an: Der Mediziner begreift eine psychische Störung als einen vom Ge­sunden abweichenden körper­lichen Zustand, z. B. als Mangel an Boten­stoffen im Ge­hirn; die Behand­lung zielt auf die Normali­sierung dieses Zustan­des ab und besteht zumeist in der Ver­ab­reichnung bestimmter Psycho­pharmaka.
Der Psy­cho­lo­ge hin­gegen ver­steht eine psy­chi­sche Störung als ein System von Ver­hal­tens- und Erlebens­weisen, äußeren Um­ständen, familiären Einflüssen usw., die sich in un­günsti­ger Weise gegen­seitig be­dingen; die Be­hand­lung be­steht in the­ra­peu­tischen Ge­sprächen und Übungen, die es dem Patienten er­mögli­chen, Ein­sicht in diese Zusammen­hänge zu er­langen und die proble­matischen Ver­hal­tens­aspekte in den Griff zu bekommen. (Näheres dazu: Bitte hier klicken.) Dies setzt eine we­sent­lich höhere Bereit­schaft zur Mit­arbeit und zur Aus­ein­ander­setzung mit der eige­nen Person und dem eige­nen Ver­hal­ten voraus, als eine medi­zi­ni­sche Be­hand­lung.
Im Einzel­fall kann es erfor­der­lich sein, vor oder während einer Psy­cho­the­ra­pie­ auch eine psy­ch­iatrische Behand­lung durch­zu­führen.


Was genau muss ich tun, um eine Psy­cho­the­ra­pie­ zu bekommen?

Muss ich über einen Arzt gehen, um Psy­cho­the­ra­pie­ zu bekommen?

The­ra­pie­anträge müssen teil­weise von mir ein­gehend inhalt­lich be­gründet werden. Wenn Sie sich fragen, wie dabei Ihre ver­traulichen In­for­ma­tio­nen gegen­über der Kran­ken­kasse ge­schützt bleiben, lesen Sie bitte hier nach.


Wie lang muss ich auf einen The­ra­pie­platz warten?

Wie verhält es sich mit der Warteliste?

In vielen Fällen werde ich Ihnen nicht sofort einen Therapie­platz anbie­ten können. Ich führe eine Warte­liste, auf die Sie sich jeder­zeit - vorzugs­weise tele­fonisch unter 04371 / 88 94 656 - anmel­den können. Dies ist für Sie völlig unver­bind­lich und Sie können sich selbst­verständ­lich auch parallel auf Warte­listen anderer Psycho­thera­peuten auf­nehmen lassen.
Ich ver­gebe die The­rapie­plätze fast aus­nahms­los in der Reihen­folge der Anmel­dungen. Die Warte­zeit ist daher nicht sicher vorher­zu­sagen; eine grobe Schätz­ung der aktuellen Warte­zeit können Sie jeweils der Ansage meines Anruf­beant­worters ent­nehmen.


Wann und wie oft würden die The­ra­pie­ssit­zungen stattfinden?

Wie lange dauert eine The­ra­pie­ssit­zung?

Kann ich auch abends Termine bekommen?

The­ra­pie­ssit­zungen sind während meiner Praxisöffnungszeiten, montags bis freitags zwischen 9:00 und 20:00 möglich, wobei die Termine in den Abendstunden meist etwas knapper sind. Es sind The­ra­pie­-­Sit­zung von 50, 75 oder 100 Minuten Dauer möglich.
Die Abstände zwischen den Sit­zungen können recht frei gewählt und am Bedarf aus­ge­richtet werden. Üblich sind zu The­ra­pie­beginn wöchent­liche Ab­stände, im wei­te­ren Ver­lauf er­weisen sich oft mehr­wöchige Ab­stände als sinn­voll. Auch The­ra­pie­pausen von bis zu einem halben Jahr sind möglich. Ande­rer­seits können, z. B. in Krisen­situ­atio­nen, vor­über­gehend auch mehrere Sit­zungen pro Woche durch­geführt werden.


Findet die The­ra­pie­ in einer Gruppe statt?

Wer nimmt an den The­ra­pie­ssit­zungen teil?

Ich führe keine Gruppen-, sondern nur Einzelthe­ra­pien durch. Manch­mal kann es aller­dings sinn­voll sein, eine dritte Person zu ein­zel­nen The­ra­pie­ssit­zungen ein­zu­la­den, etwa einen Lebens­partner, ein Kind oder einen Eltern­teil. Dies würde aber nur ge­schehen, wenn Sie damit einver­standen sind und mich dazu von meiner Schweige­pflicht gegen­über dieser Person ent­bin­den.


Wer erfährt, was ich in den The­ra­pie­ssit­zungen sage?

Wie ver­hält es sich mit der Schweigepflicht?

Als Psycho­lo­gischer Psycho­the­ra­peut unterliege ich der Schweige­pflicht. Diese gilt ins­beson­dere gegen­über Angehö­rigen des Patien­ten, gegen­über anderen Behand­lern und gegen­über der Kran­ken­kasse. (Wenn Sie genauer wissen wollen, welche Infor­ma­tionen Ihre Kranken­kasse über Sie er­fährt, lesen Sie bitte hier nach.) Zudem habe ich ein Zeugnis­ver­weigerungs­recht, dass es mir er­lauben würde, in einer Ge­richts­ver­handlung, in der ein Patient ange­klagt ist, die Aus­sage zu ver­weigern.
Dabei gibt es fol­gen­des zu be­achten: 

Wie entscheidet die Kran­ken­kasse über The­ra­pie­anträge?

Was erfährt die Kran­ken­kasse über mich?

Viele Therapieanträge werden von den Krankenkassen rasch und ohne inhaltliche Prüfung genehmigt. Nur wenn eine Therapie über die 24. Therapiesitzung hinaus fortgesetzt werden soll oder wenn binnen 2 Jahren nach dem Ende einer Psychotherapie eine weitere beantragt wird, überträgt die Krankenkasse die Entscheidung einem krankenkassenübergreifend und krankenkassenunabhängig arbeitenden Gutachter. (Dabei handelt es sich nicht um den Medizinischen Dienst (MDK) der Krankenkasse.) Der Gutachter entscheidet auf Grundlage eines Fallberichtes, in dem ich ihm ein­gehend über das Störungsbild, den The­ra­pie­ver­lauf und die The­ra­pie­planung be­richten muss und dazu auch ver­trauliche Infor­ma­tionen des Pa­tien­ten preis­geben muss. Jedoch erfährt der Gutachter nicht die Identität des Patienten; in meinem Bericht ist der Name des Patien­ten durch eine Chiffre ersetzt. Es ist auch sichergestellt, dass nicht Ange­stell­te der Kran­ken­kasse bzw. Bei­hilfe­stelle den Bericht lesen. Diese erfahren nur die Diagnose und die Anzahl der beantragten Sitzungen.
Ferner muss ich dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (jedoch nicht der Krankenkasse selbst) inhaltlich über Psychotherapien Auskunft geben, wenn dieser mich aus begründetem Interesse dazu auffordert. Dies geschieht z.B. häufig bei längerem Krankengeldbezug.


Was passiert in den The­ra­pie­sit­zungen?

Die Grund­lage einer jeden psycho­the­ra­peu­tischen Behand­lung ist das thera­peu­tische Ge­spräch.
Ergänzend dazu können in manchen The­ra­pie­-­Sit­zungen auch Hyp­nosen und andere thera­peutische Übungen durch­geführt werden, z. B. Rollen­spiele.